Geld und Rahmenbedingungen
Was für dich gilt, hängt davon ab, wo du gerade im Leben stehst. Hier findest du die Regeln für Schule, Studium, Elternzeit, Rente und den Minijob neben dem Hauptjob.
Schülerinnen und Schüler
Unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es regelt, wie viel und wann du arbeiten darfst:
- Ab 13 Jahren sind leichte Tätigkeiten erlaubt, etwa Zeitungen austragen oder Nachhilfe – höchstens zwei Stunden am Tag, nicht vor und nicht während des Unterrichts und nur mit Einwilligung der Eltern.
- Ab 15 Jahren darfst du in den Schulferien bis zu acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten – solange du noch vollzeitschulpflichtig bist, insgesamt höchstens vier Wochen im Jahr.
- Abends und nachts ist grundsätzlich zwischen 20 und 6 Uhr Schluss. Ab 16 gibt es Ausnahmen, etwa in der Gastronomie.
- Kindergeld bleibt vom Minijob unberührt.
Studierende
- BAföG: Seit Januar 2026 darfst du bis 603 € im Monat dazuverdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Gerechnet wird über den ganzen Bewilligungszeitraum – in zwölf Monaten bis 7.236 €.
- Krankenversicherung: Deine studentische Versicherung bleibt. Bist du über die Eltern familienversichert, gilt bei einem Minijob die Minijob-Grenze von 603 € als Obergrenze.
- Mehr als 603 € geplant? Dann kann ein Werkstudentenjob günstiger sein – dort gelten andere Regeln.
Eltern in Elternzeit
- Arbeitszeit: In der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden in der Woche arbeiten. Die Stunden im Minijob zählen mit.
- Elterngeld: Was du im Minijob verdienst, wird angerechnet und kann das Elterngeld verringern. Den Mindestbetrag von 300 € beim Basiselterngeld bekommst du aber immer. Melde jeden Verdienst der Elterngeldstelle.
- Anderer Betrieb: Willst du den Minijob bei einem anderen Betrieb machen als bei deinem eigentlichen Arbeitgeber, brauchst du dessen Zustimmung.
Rentnerinnen und Rentner
- Altersrente: Du darfst unbegrenzt dazuverdienen, deine Rente wird nicht gekürzt – egal, ob du die Regelaltersgrenze schon erreicht hast oder früher in Rente gegangen bist.
- Erwerbsminderungsrente: Hier gelten Grenzen. 2026 liegen sie bei 20.763,75 € im Jahr für eine volle und bei 41.527,50 € für eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Ein Minijob bleibt in der Regel darunter. Mit voller Erwerbsminderung darfst du aber nur weniger als drei Stunden am Tag arbeiten.
Minijob neben dem Hauptjob
- Einer ist frei: Genau ein Minijob neben deiner Hauptbeschäftigung bleibt abgabenfrei. Ab dem zweiten wird es sozialversicherungspflichtig.
- Arbeitgeber informieren: Sag deinem Hauptarbeitgeber Bescheid. Verbieten darf er den Nebenjob nur aus berechtigten Gründen, etwa wenn du für die Konkurrenz arbeitest.
- Höchstarbeitszeit: Die Stunden aus beiden Jobs werden zusammengezählt. Mehr als zehn Stunden am Tag sind nicht erlaubt.
Häufige Fragen
Muss ich als Schüler Steuern auf meinen Minijob zahlen?
Nein. Beim Minijob zahlt in der Regel der Betrieb eine Pauschalsteuer, von deinem Lohn geht nichts ab.
Gilt die 32-Stunden-Grenze in der Elternzeit für beide Eltern?
Ja. Jeder Elternteil darf in seiner Elternzeit bis zu 32 Stunden in der Woche arbeiten.
Wo bekomme ich eine verbindliche Auskunft?
Bei der Minijob-Zentrale, der Deutschen Rentenversicherung, dem BAföG-Amt oder der Elterngeldstelle – je nachdem, worum es geht. Die Beratung ist kostenlos.
- Minijob-Zentrale: Schüler
- Minijob-Zentrale: BAföG und Minijob
- Minijob-Zentrale: Minijob trotz Elternzeit
- Minijob-Zentrale: Rente und Minijob 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente, Hinzuverdienstgrenzen 2026
- Minijob-Zentrale: Mehrere Minijobs gleichzeitig
Stand: 11. September 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung, das BAföG-Amt oder die Elterngeldstelle kostenlos weiter.
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