Minijob Kassel

Ratgeber

Minijob einfach erklärt

Was ein Minijob ist, wie viel du verdienen darfst und was dir am Ende bleibt – kurz erklärt, Stand 2026.

Auf einen Blick
  • Du darfst im Schnitt bis 603 € im Monat verdienen – seit 1. Januar 2026.
  • Der Mindestlohn gilt auch hier: mindestens 13,90 € pro Stunde.
  • Steuern zahlst du nicht, von den Sozialabgaben nur einen kleinen Rentenbeitrag – und den kannst du dir sparen.
  • Du hast dieselben Rechte wie alle anderen: bezahlten Urlaub, Lohn bei Krankheit und an Feiertagen.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine Beschäftigung, bei der du im Durchschnitt nicht mehr als 603 € im Monat verdienst. Offiziell heißt das „geringfügig entlohnte Beschäftigung". Die Grenze hängt am Mindestlohn: Steigt er, steigt sie mit. Zum 1. Januar 2027 klettert sie auf 633 €.

Wie viele Stunden du arbeitest, ist nicht festgelegt. Entscheidend ist, was am Monatsende auf der Abrechnung steht.

Wie viele Stunden sind das?

Das hängt vom Stundenlohn ab. Je besser er ist, desto weniger Stunden brauchst du bis zur Grenze:

StundenlohnStunden im Monatetwa pro Woche
13,90 € (Mindestlohn)43,410
15,00 €40,29
18,00 €33,58

Was bleibt dir vom Lohn?

Steuern fallen für dich in aller Regel nicht an – die übernimmt der Betrieb pauschal. Von den Sozialversicherungen bleibt nur ein Eigenanteil zur Rentenversicherung: 3,6 % deines Verdienstes. Bei 603 € sind das 21,71 €.

Diesen Anteil kannst du dir sparen. Dafür beantragst du beim Betrieb die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht – dann gilt brutto gleich netto. Ob sich das lohnt, ist eine echte Abwägung: Zahlst du den Beitrag, zählen deine Monate voll für die Rente, und du erwirbst zum Beispiel Ansprüche auf Reha-Leistungen.

Neu seit 1. Juli 2026: Wer sich einmal befreit hat, kann die Befreiung jetzt einmalig wieder aufheben.

Was zahlt der Betrieb?

Der Betrieb zahlt zusätzlich zu deinem Lohn Pauschalbeiträge – 2026 zusammen rund 31 % des Verdienstes. Dazu gehören unter anderem 15 % für die Rentenversicherung, 13 % für die Krankenversicherung, wenn du gesetzlich versichert bist, und 2 % Pauschalsteuer. Von deinem Lohn geht davon nichts ab.

Wichtig: Aus dem Krankenversicherungsbeitrag des Betriebs entsteht kein eigener Versicherungsschutz für dich. Krankenversichert bist du anderweitig – über die Familie, das Studium, deinen Hauptjob oder eine eigene Versicherung.

Darfst du mal mehr verdienen?

Ja, in Grenzen. Maßgeblich ist der Durchschnitt: In zwölf Monaten darfst du bis zu 7.236 € verdienen. Schwankt dein Lohn, darf ein Monat also auch mal höher liegen, solange es übers Jahr gerechnet passt.

Springst du unvorhergesehen für jemanden ein, bleibt der Minijob auch dann einer, wenn du die Grenze überschreitest – in bis zu zwei Monaten im Jahr und höchstens bis zum doppelten Betrag.

Deine Rechte

Minijobber sind Arbeitnehmer wie alle anderen. Das heißt:

  • Bezahlter Urlaub: mindestens vier Wochen im Jahr, umgerechnet auf deine Arbeitstage.
  • Lohn bei Krankheit: bis zu sechs Wochen in voller Höhe.
  • Feiertage: Fällt deine Schicht auf einen Feiertag, wird sie trotzdem bezahlt.
  • Schriftliche Bedingungen: Der Betrieb muss dir die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich geben.
  • Kündigung: Es gelten dieselben Fristen wie bei allen anderen Beschäftigten.

Wann ist es kein Minijob mehr?

Verdienst du regelmäßig mehr als 603 €, rutschst du in den Übergangsbereich bis 2.000 € im Monat. Dann zahlst du Sozialabgaben, anfangs aber deutlich ermäßigt. Sprich in dem Fall früh mit dem Betrieb, denn die Beschäftigung muss dann anders gemeldet werden.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?

Nein, wenn der Betrieb die Pauschalsteuer übernimmt – das ist der Normalfall. Nur wenn dein Minijob ausnahmsweise nach deiner Steuerklasse abgerechnet wird, gehört er in die Erklärung.

Bin ich über den Minijob krankenversichert?

Nein. Der Betrieb zahlt zwar einen Pauschalbeitrag, daraus entsteht aber kein Versicherungsschutz. Du brauchst eine eigene Versicherung, eine Familienversicherung oder die studentische Krankenversicherung.

Kann ich mehrere Minijobs haben?

Ja. Ohne Hauptjob dürfen es mehrere sein, solange du zusammen nicht über 603 € im Monat kommst. Neben einem Hauptjob bleibt genau ein Minijob abgabenfrei.

Quellen

Stand: 11. September 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung, das BAföG-Amt oder die Elterngeldstelle kostenlos weiter.

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